Praxisablauf

Unsere Praxis arbeitet kontinuierlich daran, die Abläufe so zu gestalten, dass wir Sie einerseits medizinisch betreuen können und andererseits versuchen Wartezeiten in der Sprechstunde gering zu halten, wobei diese nicht vermeidbar sind. Wenn wir uns gemeinsam an Regeln halten, steigen die Chancen, Wartezeiten zu reduzieren.

Ab Mitte März 2019 nutzen wir eine Telefonanlage. Sie haben dann Auswahlmöglichkeiten:
1. Bestellung eines Dauerrezeptes oder einer Überweisung auf einen Anrufbeantworter
2. Terminvergabe durch eine Helferin (Montag bis Freitag 8-11 Uhr sowie Montag und Donnerstag 15-17.00 Uhr)

Zum besseren Verständnis folgt eine Beschreibung der verschiedenen Terminarten. So wissen Sie schon bei der Terminvergabe, welche Zeit zur Beratung und Untersuchung für Sie reserviert ist. Wir haben aufgrund des zunehmenden Ärztemangels bis zu 2 Monaten Vorlaufzeit. Die Nachmittagstermine sind für Berufstätige und Schüler reserviert. Die Termine für Privatpatienten werden nach dem gleichen Schema wie für die gesetzlich versicherten Patienten vergeben.

1. Labortermin
2. Gesprächstermin
3. Kurztermin
4. Kontrolltermin
5. Akuttermin
6. Impftermin
7. Wundkontrolle
8. Check up, Hautkrebsscreening, Krebsvorsorge für den Mann
9. Wunschleistung (Selbstzahler)

Zu 1: Labortermin (5 min Helferinnenzeit)
Dieser Termin dient ausschließlich der Blutentnahme durch eine Arzthelferin.

Zu 2: Gesprächstermin (15 min Arztzeit)
Dieser Termin wird geplant, wenn Sie ein großes oder mehrere kleine Anliegen haben, die Sie mit einer der Ärztinnen besprechen möchten. So um z.B. mehrere Arztbriefe zu besprechen, Impfberatungen, Beratungen zu sinnvollen Vorsorgen, Antrag beim Versorgungsamt auszufüllen ist, ein Reha- Antrag oder Mutter/Vater- Kind-Kur-Antrag gestellt werden soll oder für etwas aufwendigere Bescheinigungen.

Zu 3: Kurztermin (5-10 min Arztzeit)
Bei diesem Termin kann ein einziges Thema besprochen werden. So z.B. Erklärungen zu Laborwerten oder Befunden, Erstellung eines Heilmittel- Rezepts (Krankengymnastik, Ergotherapie), Medikamentenänderungen dokumentieren, Reha- Sport- Antrag, Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, Häusliche Pflege, jede Krankenhauseinweisung, Überweisungen zu CT /MRT /Koloskopie /Gastroskopie.

Zu 4: Kontrolltermin (5 min Arztzeit)
Dieser Termin wird auf Empfehlung der Ärztin gegeben. Hier prüfen wir, ob die begonnene Behandlung wirkt, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausreicht, ob die Wunden gut heilen oder der Blutdruck/ Zucker besser eingestellt sind.

Zu 5: Akuttermin (je nach Schwere der Erkrankung bis 10 min Arztzeit)
Dieser Termin wird am gleichen Tag vergeben. Sie sind akut krank, brauchen deshalb am gleichen Tag unbedingt eine ärztliche Untersuchung und Behandlung und ggf. eine Krankmeldung. Jeder Patient mit Herzbeschwerden und/oder Atemnot sollte am gleichen Tag kommen! Akut kann es auch werden, wenn sich bestehende Beschwerden deutlich verschlechtern. Wenn Sie am gleichen Tag ärztliche Hilfe benötigen, rufen Sie unbedingt vormittags in der Praxis an. Wenn das Telefon mehrfach besetzt ist, schreiben Sie eine Mail an Praxis@Dr-Scheufler-Hanau.de – unbedingt mit Ihrer erreichbaren Rückrufnummer, denn uns fehlt die Zeit für Telefonate. Nachmittags werden keine Akuttermine für den gleichen Tag vergeben.

Akuttermine werden leider häufig von Patienten ungerechtfertigt eingefordert. Akut heißt nicht, schon länger krank und man erwartet unbedingt ohne zwingende medizinische Notwendigkeit am gleichen Tag einen Arzttermin. Die Entscheidung, was akut ist und was noch ein oder zwei Tage Zeit hat, entscheiden unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen am Telefon. Wenn sich diese unsicher sind, fragen sie die Ärztinnen und rufen Sie dann zurück.

Zu 6: Impftermin (2-3 min Arztzeit – weitere 5 min Helferinnenzeit)
Hier werden Sie von der Ärztin kurz gefragt, ob Sie noch Fragen zu der Impfung haben, alles verstanden wurde und mit der Impfung einverstanden sind, was Sie vorab mit Ihrer Unterschrift auf der Impfaufklärung dokumentieren. Dann fragt sie Sie, ob Sie sich nicht akut krank fühlen, macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie nach einer Impfung 24 Stunden keinen Sport treiben dürfen und schaut kurz in Ihren Hals, ob dieser gerötet ist als Zeichen einer akuten Infektion. Dann unterschreibt sie Ihre Impfeinwilligung. Die Impfung führt eine der Arzthelferinnen aus, dokumentiert sie und lässt diese von einer Ärztin unterzeichnen. Die Impfung findet im Labor oder im Behandlungsbereich statt. Weiteres kann bei Impfterminen nicht besprochen werden.

Zu 7: Wundkontrolle (Arztzeit 2-3 min, Helferinnenzeit max. 5 min)
Dieser Termin findet ebenfalls im Labor oder im Behandlungsbereich statt. Eine Wunde, Verletzung oder Operationsnarbe wird entweder von einer Medizinischen Fachangestellten oder bei schwereren Erkrankungen von einer Ärztin kontrolliert und das weitere Vorgehen festgelegt. Auch dieser Termin ist so geplant, dass keine weitere Beratungszeit vorhanden ist.

Zu 8: Check up oder Hautkrebsscreening (20 min – inkl. Helferinnenzeit)
Der Check up wird seit April 2019 alle 3 Jahre von der Krankenkasse gezahlt. Das Hautkrebsscreening ist weiterhin alle 2 Jahre als Kassenleistung möglich. Vor dem Termin zum Check up sind die Labor- und Urinuntersuchung mindestens 3 Arbeitstage vorher nötig. Der Check up beinhaltet derzeit: Messung von Blutzucker, Cholesterin mit HDL und LDL sowie Triglyceride, einen Urintest, orientierende körperliche Untersuchung mit Beratung ausschließlich zu den Untersuchungsergebnissen.

Wenn Sie weitere für Sie dann kostenpflichtige Laboruntersuchungen wünschen, werden Sie vorab von einer Ärztin als Kurztermin beraten. Die Blutuntersuchung kann, wenn Sie ohne Essen und ohne Trinken (Ausnahme Wasser) kommen, direkt im Anschluss an die Beratung stattfinden Bitte geben Sie dies bei der Terminvergabe an. Beim Hautkrebsscreening sollten Sie unbedingt ungeschminkt und ohne Nagellack zur Untersuchung kommen.
-> Check up
-> Gesundheits Check
-> Hautkrebsscreening

Zu 9: Wunschleistungen
Durch die zahlreichen verschiedenen Aus- und Weiterbildungen sowie die Berufserfahrung können beide Ärztinnen Sie auch außerhalb der reinen Kassenarztmedizin beraten und behandeln. Auch können wir Ihnen gerne Ihre medizinischen Fragen außerhalb der üblichen Sprechstunden ausführlich erklären. Dies wird von Ihnen je angebrochene 15 Minuten mit 20€ (Ziffer 3, GOÄ Faktor 2,3) in Rechnung gestellt.
-> Wunschleistungen

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